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  • „Die Welt gehört dem, der sie genießt.“

  • "Lebensfreude lässt sich am besten von einem Hund lernen!"

  • Unsere Bella - alles im Blick!

  • unsere Leonie - hinter dem Regenbogen

  • "Wer sagt, Glück kann man nicht anfassen, hat noch niemals einen Hund gestreichelt!"

  • Spielgefährten

Zeit für einander - im Urlaub mit Ihrem Hund

Sie wünschen sich einen entspannten Urlaub zusammen mit Ihrem Hund?

Das ist bei uns kein Problem. Selbst mit großen und mehreren Hunden sind Sie bei uns willkommen.

Profitieren Sie von der Alleinlage unseres Hofes. Hier können sich gut erzogene Hunde frei bewegen; unsere eigenen Tiere sind daran gewöhnt. Spaziergänge durch Wald und Wiese sind direkt vom Hof aus möglich.

     Bitte beachten Sie: ihr Hund darf nur alleine in der Wohnung bleiben, wenn dies stressfrei für den Hund möglich ist. Bellen, Jaulen, an Türen kratzen etc. können selbstverständlich nicht toleriert werden.

Gerne stellen wir Ihnen eine komplette Hundeausstattung zur Verfügung: Körbchen, Decken, Näpfe. Einmalige Leihgebühr pro Aufenthalt 25 €.

Wenn Sie wissen möchten, was es sonst noch Besonderes auf unserem Hof gibt, dann schauen Sie doch einmal hier nach.

 

Nützliche Informationen für Ihren Urlaub mit Hund in Südtirol/Italien:

Einreisebestimmungen innerhalb der EU:

Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr innerhalb der EU wurde ab 1.10.04 vereinheitlicht:

a)    Gültige Tollwutimpfung (Impfung mindestens 30 Tage alt, nicht länger als 12 Monate zurückliegend).

b)    Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung.

c)    Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen.

Regelungen für Hundehalter:

Seit 2009 gibt es in Italien eine Leinenpflicht für Hunde sowie eine erweiterte Maulkorbpflicht. Letzteres meint, dass Hunde beim Spaziergang nicht immer einen Maulkorb tragen müssen, Hundehalter sollten jedoch einen griffbereit haben. Verpflichtend getragen werden muss der Maulkorb bei der Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln! Auch sind sie dazu verpflichtet, Hundekot zu beseitigen.